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FinStrG § 33 Abs 2 lit a

Scherff58. AuflDezember 2010

2731
Schuldspruch nach Abgabenverkürzung durch Unterlassung der USt-Voranmeldung und der Abführung der Umsatzsteuer: Auswechslung der Sache ist unzulässig

VwGH 21.09.2009 2009/16/0083 (vormals 2005/15/0066)
ÖStZ 2010/798, 394
ÖStZB 2010/83, 133
SWK R 26 614/2010

2732
Vorsätzliche Abgabenverkürzung durch Unterlassung der USt-Voranmeldung infolge fehlender liquider Mittel

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