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GebG § 20 Abs 5

Scherff58. AuflDezember 2010

1571
Ausnahme von der Gebührenpflicht für mit Darlehens- und Kreditverträgen zusammenhängende Erfüllungs- und Sicherungsgeschäfte (Bürgschaft, Hypothekarverschreibungen und Zessionen)

Hütter Sebastian, taxlex 477/2010



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