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UStG 1994 § 12 Abs 3 Z 4

Scherff58. AuflDezember 2010

1470
Vorsteuerausschluss bei gemischter Verwendung eines Wirtschaftsgutes (Amtsgebäude) durch eine Körperschaft öffentlichen Rechts, insoweit sie im nicht unternehmerischen Bereich für nicht unternehmensfremde Zwecke (satzungsmäßige bzw hoheitliche Zwecke) eingesetzt werden: Vorsteuerabzug bei gleichzeitiger hoheitlicher und gewerblicher Nutzung der Sporthalle einer Gemeinde

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