Adresse ohne Entfaltung von Geschäftstätigkeit bewirkt keine zum Vorsteuerabzug berechtigende Rechnung, auch wenn sie im Firmenbuch eingetragen ist
VwGH 24.02.2010 2005/13/0006
ÖStZB 2010/388, 575
SWK R 62 1152/2010
„Name und Anschrift“ als korrektes Rechnungsmerkmal