Nettoentgelt als USt-Bemessungsgrundlage - Bemessung der Umsatzsteuer bei (Bauleistungs)Anzahlungen: Finanzamt berechnet 20% Umsatzsteuer vom Bruttobetrag der Anzahlungen, obwohl Umsatzsteuer nicht zur Bemessungsgrundlage zählt
Oberleitner Christoph, SWK S 797 1129/2010