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EStG 1988 § 3 Abs 1 Z 3 lit c

Scherff58. AuflDezember 2010

125
Bezüge oder Beihilfen (Einnahmen aus einer Lehr- und Trainertätigkeit bei einem EU-geförderten Leonardo-da-Vinci-Programm-Projekts), die als Entgelt für Forschungstätigkeit des Beihilfenbeziehers gewährt werden, stellen keine Zuwendungen zwecks unmittelbarer Förderung von Wissenschaft und Kunst iSd § 3 Abs 1 Z 3 lit c EStG dar

VwGH 16.12.2009 2005/15/0132
Hammerl Christian, FJ 106/2010
ÖStZ 2010/890, 443
ÖStZB 2010/259, 399
SWK K 7 649/2010
SWK R 49 935/2010

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