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4.1. Anwendungsbereich

Wellinger1. AuflNovember 2009

4.1.1. Maßgeblichkeit des Gesellschaftsrechtes

Unter den Begriff der Umwandlung fällt in einem weiteren Sinn jeder Umstrukturierungsvorgang bei einem Rechtsträger. Grundsätzlich wird zwischen formwechselnden und übertragenden Umwandlungen unterschieden.

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