7.2.1. Änderung des Konsolidierungskreises bzw der -methode
Der Konzernabschluss geht von der Fiktion der wirtschaftlichen Einheit aus und verlangt, dass Transaktionen innerhalb des Konzerns nicht beachtlich sind. Eine Umgründung wird daher nur dann die wirtschaftliche Einheit des Konzerns verändern und damit den Konzernabschluss beeinflussen, wenn die Veränderung der Beteiligungsverhältnisse eine Erst- bzw Entkonsolidierung zur Folge hat oder sich eine Befreiung aufgrund der Größenmerkmale ergibt.6

