4.3.1. Einkommen- bzw Körperschaftsteuer
Von den folgenden Darstellungen ist zum einen der Verkauf eines Betriebes oder Teilbetriebes durch eine natürliche Person als Einzelunternehmer oder eine Kapitalgesellschaft erfasst. Aber auch der Verkauf eines Betriebes oder Teilbetriebes durch eine Mitunternehmerschaft führt bei den beteiligten Gesellschaftern gegebenenfalls anteilig zu einem Veräußerungsergebnis (Gewinn oder Verlust) aus einer Betriebs- oder Teilbetriebsveräußerung.3

