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FinStrG § 35 Abs 1

57. AuflDezember 2009

2702
Vorsätzliche Eingangsabgabenhinterziehung durch Durchschreitung des Grünkanals mit eingangsabgabepflichtigen Waren; Vorsatz des Schmuggels muss nicht auf die Verkürzung von Eingangsabgaben gerichtet sein; es genügt der Vorsatz, die Gestellungspflicht zu verletzen

VwGH 10.04.2008 2008/16/0007
ÖStZB 2009/20

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