Kein Ausscheiden des neuen Sachbescheides im wiederaufgenommenen Verfahren durch Aufhebung des die Wiederaufnahme bewilligenden Bescheides mit verfahrensrechtlicher Deckung in einem anderen zuvor ergangenen und rechtskräftig gewordenen Wiederaufnahmebescheid
VwGH 28.10.2008 2006/15/0102
ÖStZB 2009/286
SWK R 321 696/2009

