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BAO § 307 Abs 3

57. AuflDezember 2009

2609
Kein Ausscheiden des neuen Sachbescheides im wiederaufgenommenen Verfahren durch Aufhebung des die Wiederaufnahme bewilligenden Bescheides mit verfahrensrechtlicher Deckung in einem anderen zuvor ergangenen und rechtskräftig gewordenen Wiederaufnahmebescheid

VwGH 28.10.2008 2006/15/0102
ÖStZB 2009/286
SWK R 321 696/2009

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