Eine erst nach Ergehen eines ESt-Bescheides zuerkannte Unfallrente stellt als novum productum keinen tauglichen Wiederaufnahmegrund dar; vielmehr liegt ein rückwirkendes Ereignis iSd § 295a BAO vor
UFS Innsbruck 20.11.2008 RV/0567-I/08
Wallner Robert, UFSaktuell 23/2009

