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BAO § 293 lit b

57. AuflDezember 2009

2533
Richtlinien zur Berichtigung nach § 293b BAO: Voraussetzungen für Berichtigungen, Ermessensübung, Antragsbefugnis, Teilrechtskraft, Verjährung

BMF 19.05.2009 010103/0057-VI/2009
AÖF 2009/157, ausgegeben am 17.6.2009

2534
Amtswegige Wiederaufnahme statt beantragter Bescheidaufhebung bzw Bescheidänderung wegen eines rückwirkenden Ereignisses iZm Firmenwertabschreibung aus einer Verschmelzung und Bescheidberichtigung nach offensichtlichen Unrichtigkeiten

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