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BAO § 230 Abs 7

57. AuflDezember 2009

2462
Im Vollstreckungsbescheidverfahren ist ebenso wie im Sicherstellungsverfahren bei der Berufungsentscheidung zu prüfen, ob im Zeitpunkt der Erlassung des erstinstanzlichen Bescheides die Voraussetzungen dafür vorlagen

UFS Linz 04.11.2008 RV/0707-L/07
Hilber Klaus, UFSaktuell 93/2009
Zinöcker Alfred, UFSjournal 30/2009

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