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BAO § 206 lit b

57. AuflDezember 2009

2402
Abstandnahme von der Abgabenfestsetzung führt nicht zum Erlöschen des Abgabenanspruchs und steht auch der Durchführung eines Finanzstrafverfahrens nicht entgegen

UFS Linz 17.12.2008 RV/0816-L/03
Fuchs Hubert W., UFSaktuell 123/2009
Fischerlehner Johann, UFSjournal 72/2009



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