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BAO § 188

57. AuflDezember 2009

2371
Erlassung von Festellungsbescheiden für eine stille Gesellschaft nach deren Auflösung und Eintritt der Bemessungsverjährung

VwGH 03.09.2008 2006/13/0167
ÖStZ 2009/814
ÖStZB 2009/222

2372
Feststellung der Einkünfte bei Wohnungseigentum: Änderung des § 188 Abs 4 BAO durch das AbgVRefG

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