Zweite Änderung der FinanzOnline-Erklärungsverordnung betreffend Anmeldungen und Anträge zur Alkoholsteuer, Biersteuer, Schaumweinsteuer, Tabaksteuer und Mineralölsteuer; weiters betreffend Zustellung über elektronischen Zustelldienst und Anmeldung zu FinanzOnline