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ErbStG § 1 Abs 1

57. AuflDezember 2009

1604
Zurückweisung eines Antrags auf Ausspruch, dass die unter Fristsetzung als verfassungswidrig aufgehobenen Erbschaftssteuertatbestände auch in Altfällen nicht anzuwenden seien

VfGH 02.12.2008 G 119/08
ÖStZB 2009/438



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