Einseitige Erklärung eines Anleiheschuldners gegenüber dem Anleihegläubiger, für einen bestimmten Geldbetrag bestimmte Zinsen zu bezahlen, ist keine Beurkundung über die Zurverfügungstellung eines Geldbetrags und daher kein Kreditvertrag
UFS Linz 03.09.2008 RV/0174-L/06
taxlex 113/2009