Die Angabe des Lieferzeitpunkts in einer Rechnung ist auch dann erforderlich, wenn er mit dem Ausstellungszeitpunkt der Rechnung zusammenfällt
BFH/BRD 17.12.2008 XI R 62/07
BB 523/2009
Lieferdatum (Leistungszeitpunkt) zwingender Bestandteil einer Rechnung