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UStG 1994 § 10 Abs 2 Z 5

57. AuflDezember 2009

1381
Tätigkeit als Kostümbildnerin für Unterhaltungssendungen des ORF sind nicht künstlerisch - Abgrenzung zwischen künstlerischer Tätigkeit und Kunsthandwerk

UFS Wien 08.07.2009 RV/4742-W/02
Gebhart Silvia, UFSjournal 401/2009

1382
Umsatzsteuersatz bei dramaturgischen Vorleistungen durch einen Festspielintendanten - kein ermäßigter Umsatzsteuersatz

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