Abweichen des gemeinen Werts einer Liegenschaft vom Verkehrswert, wenn die Immobilie durch Wohn- und Fruchtgenussrecht sowie andere ähnliche Rechte belastet ist, die in der Person des Steuerpflichtigen oder seines Rechtsvorgängers begründet sind, iZm einer Betriebsaufgabe
Pröll Martin, ÖStZ 2009/163

