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KStG 1988 § 26 lit a

57. AuflDezember 2009

1198
Anwendbarkeit von § 26 KStG 1988 auf die steuerbegünstigte Zuführung von Beträgen zur Risikorücklage einer Versicherung; Anpassung von Risikorücklagen eines Versicherungsunternehmens an gesunkene Bemessungsgrundlagen keine steuerpflichtige „Auflösung“

VwGH 03.09.2008 2004/13/0022
ÖStZB 2009/363
SWK R 23 487/2009

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