Änderung des KStG 1988, durch das Abgabenänderungsgesetz 2009 als Teil des Budgetbegleitgesetzes 2009: Vereinheitlichung der Bilanzstichtage von Gruppenmitgliedern (Entfall in der RV), Verlustverrechnungspflicht nach Ausscheiden ausländischer Gruppenmitglieder, Ausdehnung der Beteiligungsertragsbefreiung des § 10 KStG, Rückzahlungsmöglichkeit für Teile des KESt, die im Ausland nicht aufgrund eines DEBA angerechnet werden

