Von der Komplementär-GmbH an den Geschäftsführer der KG ausbezahlte Vergütungen für die gewerberechtliche Geschäftsführung unterliegen nicht dem Dienstgeberbeitrag und -zuschlag
UFS Graz 10.11.2008 RV/0608-G/06
Wallner Robert, UFSaktuell 140/2009

