Familienbeihilfenanspruch von „älteren“ Antragstellern, die in früheren Zeiträumen regelmäßig berufstätig waren, auf erhöhte Familienbeihilfe: Ist die rückwirkende Feststellung der voraussichtlich dauernden Erwerbsunfähigkeit zumutbar, wenn der zu beurteilende Zeitraum sehr lange zurückliegt?
Lenneis Christian, Pavlik Ingrid, UFSjournal 4/2009

