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EStG 1988 § 102 Abs 1 Z 3

57. AuflDezember 2009

973
Nachweis der Staatsangehörigkeit bei abzugsteuerpflichtigen Honoraren eines ausländischen Fotomodells kann auch nachträglich im Rahmen einer beantragten Veranlagung nach § 102 Abs 1 Z 3 EStG abgelegt werden

VwGH 04.03.2009 2008/15/0275
ÖStZ 2009/466
ÖStZB 2009/479
Weninger Rudolf, SWI 365/2009
SWK K 16 824/2009
SWK R 63 1315/2009

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