Nachweis der Staatsangehörigkeit bei abzugsteuerpflichtigen Honoraren eines ausländischen Fotomodells kann auch nachträglich im Rahmen einer beantragten Veranlagung nach § 102 Abs 1 Z 3 EStG abgelegt werden
VwGH 04.03.2009 2008/15/0275
ÖStZ 2009/466
ÖStZB 2009/479
Weninger Rudolf, SWI 365/2009
SWK K 16 824/2009
SWK R 63 1315/2009

