Die außergewöhnliche Belastung im Einkommensteuerrecht (II): Abzugsfähigkeit der auswärtigen Berufsausbildung; Einzelfälle (Anschlussgebühren, Arbeitslosigkeit, Bürgschaftszahlungen, Darlehensgewährung, Detektivkosten, entgangene Einnahmen, Erbschaft, Fahrtkosten, Geldstrafen, Haushaltshilfe, Hypotheken, Immissionen, Kapitalanlagen, Katastrophenschäden, Kindergarten, Konkurs, Liebhaberei, Nachhilfe, Prozesskosten, Schenkung, Schuldzinsen, Telefonkosten, Übersiedlungskosten, Wohnkosten

