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EStG 1988 § 29 Z 4

57. AuflDezember 2009

746
Strompreisermäßigung für ausgeschiedene Gemeinderatsmitglieder sind als Funktionsgebühren als sonstige, nachträgliche Einkünfte nach § 29 Z 4 EStG iVm § 32 Z 2 EStG steuerpflichtig

VwGH 24.09.2008 2006/15/0324, 2006/15/0374
FJ 31/2009
ÖStZ 2009/875
ÖStZB 2009/223
SWK R 26 536/2009

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