Wirtschaftsgut und Nutzungspotenzial markieren die Grenzlinie zwischen Erhaltung und Herstellung: Herstellung nach § 203 UGB; Rechtsprechung insbesondere zu einer Wasserversorgungsleitung und zu einer Röntgenanlage für Zahnärzte; das Wirtschaftsgut in seinem ursprünglichen Zustand; Aktivierungsverbot für anschaffungsnahe Erhaltungsaufwendungen; Instandsetzung mit Beispielen; Abnutzung und Nutzungsdauer
Beiser Reinhold, ÖStZ 2009/8

