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EStG 1988 § 20 Abs 2

57. AuflDezember 2009

620
Keine Abzugsfähigkeit von Schuldzinsen für Fremdmittel, die zur Anschaffung von Aktien aufgenommen wurden, und von Aufwendungen aus der Bürgschaft eines Gesellschafters für die Gesellschaft

VwGH 28.05.2008 2005/15/0167
ÖStZB 2009/95

621
Fremdkapitalzinsen für anlässlich eines Einbringungsvorganges zurückbehaltene Verbindlichkeiten sind keine nachträglichen Betriebsausgaben

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