Übergabe eines „Vorsorgeschecks“, der dem Arbeitnehmer die Möglichkeit des kostenfreien Abschlusses einer Lebensversicherung bietet, bei einer Betriebsveranstaltung ist keine Sachzuwendung, sondern lohnsteuerpflichtige Bargeldzuwendung
VwGH 28.05.2008 2008/15/0087
ÖStZB 2009/35