Losgewinne von Vertriebsmitarbeitern (selbständiger Handelsvertreter) für die Erzielung bestimmter Umsätze stellen auch dann Betriebseinnahmen dar, wenn die Verlosung nicht im Interesse des Vertriebsmitarbeiters, sondern in jenem des Verlosers durchgeführt wird
BFH/BRD 02.09.2008 X R 25/07
Renner Bernhard, SWK S 21 23/2009

