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EStG 1988 § 2 Abs 4

57. AuflDezember 2009

122
Losgewinne von Vertriebsmitarbeitern (selbständiger Handelsvertreter) für die Erzielung bestimmter Umsätze stellen auch dann Betriebseinnahmen dar, wenn die Verlosung nicht im Interesse des Vertriebsmitarbeiters, sondern in jenem des Verlosers durchgeführt wird

BFH/BRD 02.09.2008 X R 25/07
Renner Bernhard, SWK S 21 23/2009

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