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EStG 1988 § 1 Abs 4

57. AuflDezember 2009

65
Option eines Österreichers auf unbeschränkte Steuerpflicht mit Zusammenveranlagung in Deutschland: Österreichische Ehegatten können in Deutschland bei fiktiver unbeschränkter Steuerpflicht eines der beiden Ehegatten zusammen veranlagt werden; bei beantragter Zusammenveranlagung ist auf das nach deutschem Recht zu ermittelnde Einkommen beider Ehegatten abzustellen; Urlaubs- und Weihnachtsgeld sind in die Berechnung als steuerpflichtig einzubeziehen

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