Option eines Österreichers auf unbeschränkte Steuerpflicht mit Zusammenveranlagung in Deutschland: Österreichische Ehegatten können in Deutschland bei fiktiver unbeschränkter Steuerpflicht eines der beiden Ehegatten zusammen veranlagt werden; bei beantragter Zusammenveranlagung ist auf das nach deutschem Recht zu ermittelnde Einkommen beider Ehegatten abzustellen; Urlaubs- und Weihnachtsgeld sind in die Berechnung als steuerpflichtig einzubeziehen

