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Anhang 1 Erläuternde Bemerkungen zur Regierungsvorlage des IRÄG 2010, 612 BlgNR 24. GP

1. AuflJuni 2010

Vorblatt

Problem:

Das auf Sanierung ausgerichtete Ausgleichsverfahren wird in der Praxis kaum genützt. Sanierungen kommen stattdessen mit Hilfe des Zwangsausgleichs im Rahmen des Konkursverfahrens zustande. Bei Eröffnung eines Konkursverfahrens wird aber von Seiten der Schuldner eine Stigmatisierung befürchtet. Deshalb stellen Schuldner Konkurseröffnungsanträge häufig zu spät, wodurch die Sanierung erschwert wird.

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