Das IRÄG 2010 verändert das insolvenzrechtliche Verfahrensgebäude grundlegend. An die Stelle zweier Insolvenzverfahren tritt ein Einheitsverfahren, das als Sanierungsverfahren oder als Konkursverfahren beginnen kann. Das Sanierungsverfahren bringt bei Eigenverwaltung des Schuldners Abläufe, wie sie nur teilweise beim Ausgleichsverfahren bekannt waren. Und die Konkursabwicklung hat sich in Bezug auf die Unternehmensfortführung deutlich verändert. Der Beitrag stellt das neue Verfahrensgebäude dar.

