vorheriges Dokument
nächstes Dokument

c. Zuwendungen im außerbetrieblichen Bereich

Arnold/Tanzer2. AuflNovember 2009

ca. Bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit

V/198
Lohnzuschüsse zur Ermöglichung oder zur Erhaltung von Dienstverhältnissen sind in diesem Zusammenhang vornehmlich zu erwähnen. Widmet sich etwa eine Privatstiftung steuerlich gemeinnützig der Resozialisierung straffällig gewordener Personen und werden diese mit Hilfe derartiger Zuschüsse in das Arbeitsleben wieder eingegliedert, so entsteht daraus grundsätzlich steuerpflichtiger Arbeitslohn. Werden die Subventionen unmittelbar über den jeweiligen inländischen Dienstgeber abgerechnet, so sind sie von ihm in die Berechnung der Lohnsteuer mit einzubeziehen. Ansonsten liegt ein Entgelt von dritter Seite vor und der so Begünstigte hat sich gegebenenfalls, also wenn damit die Veranlagungsgrenze des § 41 Abs 1 Z 1 EStG (mehr als EUR 730,-im Jahr) überschritten wird, selbst um die Versteuerung zu kümmern.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte