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c. Stiftungseingangssteuer (Rechtslage ab 1.8.2008)

Stangl/Arnold2. AuflNovember 2009

IV/12a
Zuwendungen an betriebliche Privatstiftungen stellen grundsätzlich eine unentgeltliche Zuwendung an eine privatrechtliche Stiftung oder damit vergleichbare Vermögensmasse iSd § 1 Abs 1 StiftEG dar (sachliche Steuerpflicht des StiftEG). Da die hier erörterten betrieblichen Privatstiftungen ihren Sitz jedenfalls im Inland haben, wäre auch die persönliche Steuerpflicht (§ 1 Abs 2 StiftEG) gegeben.

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