Eine Zuwendung der Privatstiftung an einen Begünstigten stellt mangels Entgeltlichkeit grundsätzlich keinen umsatzsteuerbaren Vorgang dar (vgl Bruckner/Fries/Fries, Familienstiftung, 130 f; Wiedermann, ZfS 2007, 95; siehe auch bereits umgekehrt zu Zuwendungen an die Privatstiftung Rz II/160 ff).

