vorheriges Dokument
nächstes Dokument

aa. Allgemeines

Arnold2. AuflNovember 2009

II/6
Die Erbschafts- und Schenkungssteuer hatte (im Wesentlichen) die Besteuerung unentgeltlicher Bereicherungen zum Gegenstand (zu den einzelnen Tatbeständen siehe §§ 2 bis 4 ErbStG). Sie erfasste (ua) auch die Zuwendung von Vermögen an Privatstiftungen sowohl anlässlich ihrer Errichtung als auch nach dieser durch Stifter oder Dritte unter Lebenden oder von Todes wegen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte