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1 R 585/00a

3. LfgDezember 2002

Problem:

Verlegen eines gerichtlichen Schriftstücks wegen Vermengung mit Werbematerialen

Normen:

ZPO: §§ 146 ff, § 149

Datum, Geschäftszahl:

28. 02. 2001, 1 R 585/00a

OGH:

nicht befasst, rechtskräftig

veröffentlicht in:

 

Leitsatz

1. Die bloße Vermutung, dass die Hinterlegungsanzeige durch Vermengung mit Werbematerial in Verstoß geraten ist, reicht nicht zur Erfüllung der nach § 149 Abs 1 ZPO bestehenden Behauptungslast aus.

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