Problem: | Verlegen eines gerichtlichen Schriftstücks wegen Vermengung mit Werbematerialen |
Normen: | ZPO: §§ 146 ff, § 149 |
Datum, Geschäftszahl: | 28. 02. 2001, 1 R 585/00a |
OGH: | nicht befasst, rechtskräftig |
veröffentlicht in: |
Leitsatz
1. Die bloße Vermutung, dass die Hinterlegungsanzeige durch Vermengung mit Werbematerial in Verstoß geraten ist, reicht nicht zur Erfüllung der nach § 149 Abs 1 ZPO bestehenden Behauptungslast aus.

