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1 R 451/00w

3. LfgDezember 2002

Problem:

Fehlerhafter Eingangsvermerk

Normen:

ZPO: §§ 146 ff, § 146, § 148

Datum, Geschäftszahl:

26. 04. 2001, 1 R 451/00w

OGH:

nicht befasst, rechtskräftig

veröffentlicht in:

 

Leitsatz

1. Eine Betriebsorganisation, bei der die konkrete Anordnung besteht, Poststücke mit dem Eingangsvermerk des Tages des tatsächlichen Einlangens zu versehen, ist geeignet, hinreichend Vorsorge für die richtige Erfassung einer Frist, deren Berechnung und die daran anschließende Fristenkontrolle zu treffen.

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