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1 R 317/01s

4. LfgJuni 2003

Problem:

Änderung der Abgabestelle; Zweiseitigkeit des Rekurses

Normen:

EO: § 7; ZPO: § 43, § 521a; ZustellG: § 8

Datum, Geschäftszahl:

07. 09. 2001, 1 R 317/01s

OGH:

nicht befasst, rechtskräftig

veröffentlicht in:

 

Leitsatz

Obsiegt eine Partei im Zwischenstreit über einen Wiedereinsetzungsantrag, unterliegt sie jedoch im Zwischenstreit über die Aufhebung der Vollstreckbarkeitsbestätigung, so ist mit Kostenaufhebung vorzugehen.

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