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1 R 154/00v, 1 R 155/00s

3. LfgDezember 2002

Problem:

Kosten für die Rechtskraft- und Vollstreckbarkeitsbestätigung

Normen:

Geo: § 150; RATG: TP 1 I lit b; ZPO: § 52

Datum, Geschäftszahl:

29. 09. 2000, 1 R 154/00v, 1 R 155/00s

OGH:

nicht befasst, rechtskräftig

veröffentlicht in:

 

Leitsatz

1. Im Verfahren zur Bestätigung der Rechtskraft und Vollstreckbarkeit steht nur bei einem Zwischenstreit ein Kostenersatzanspruch zu.

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