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1 R 213/99s

1. LfgJänner 2001

Problem:

Vorprozessuale Kosten; Kostenbestimmung nach der ZPO

Normen:

ABGB: § 905, § 918, § 1334, § 1416, § 1424; ZPO: § 41, §§ 41 ff, § 43, § 45

Datum, Geschäftszahl:

02. 02. 2000, 1 R 213/99s

OGH:

nicht befasst, rechtskräftig

veröffentlicht in:

 

Leitsatz

1. Eine Zahlung vor Klagseinbringung macht die Klage von Anfang an unbegründet, wobei es auf eine Kenntnis des Klägers von einer kurz vor Klagserhebung erfolgten Zahlung nicht ankommt und eine analoge Anwendung des § 45 ZPO ausscheidet.

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