Problem: | Vorprozessuale Kosten; Kostenbestimmung nach der ZPO |
Normen: | ABGB: § 905, § 918, § 1334, § 1416, § 1424; ZPO: § 41, §§ 41 ff, § 43, § 45 |
Datum, Geschäftszahl: | 02. 02. 2000, 1 R 213/99s |
OGH: | nicht befasst, rechtskräftig |
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Leitsatz
1. Eine Zahlung vor Klagseinbringung macht die Klage von Anfang an unbegründet, wobei es auf eine Kenntnis des Klägers von einer kurz vor Klagserhebung erfolgten Zahlung nicht ankommt und eine analoge Anwendung des § 45 ZPO ausscheidet.

