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1 R 23/00d

1. LfgJänner 2001

Problem:

Bankgarantie als Sicherungsmittel iSd RSV 1994

Normen:

ABGB: § 880a, § 881, § 914, §§ 1002 ff; RSV 1994

Datum, Geschäftszahl:

05. 04. 2000, 1 R 23/00d

OGH:

nicht befasst, rechtskräftig

veröffentlicht in:

 

Leitsatz

1. Der der Ausstellung eines Reisegutscheins zugrundeliegende Vertrag zugunsten Dritter ist für Zwecke der RSV 1994 einer Buchung gleichzustellen, sodass die Reise, für die der Reisegutschein ausgestellt wurde, als Pauschalreise im Sinn der RSV 1994 anzusehen ist.

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