Problem: | Bankgarantie als Sicherungsmittel iSd RSV 1994 |
Normen: | ABGB: § 880a, § 881, § 914, §§ 1002 ff; RSV 1994 |
Datum, Geschäftszahl: | 05. 04. 2000, 1 R 23/00d |
OGH: | nicht befasst, rechtskräftig |
veröffentlicht in: |
Leitsatz
1. Der der Ausstellung eines Reisegutscheins zugrundeliegende Vertrag zugunsten Dritter ist für Zwecke der RSV 1994 einer Buchung gleichzustellen, sodass die Reise, für die der Reisegutschein ausgestellt wurde, als Pauschalreise im Sinn der RSV 1994 anzusehen ist.

