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1 R 475/01a

4. LfgJuni 2003

Problem:

Briefumschlag als öffentliche Urkunde

Normen:

ZPO: § 292

Datum, Geschäftszahl:

12. 12. 2001, 1 R 475/01a

OGH:

nicht befasst, rechtskräftig

veröffentlicht in:

 

Leitsatz

1. Nicht nur ein Rückschein, sondern auch der Briefumschlag mit der Beurkundung der Postaufgabe ist eine öffentliche Urkunde.

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