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1 R 368/01s

4. LfgJuni 2003

Problem:

Örtliche Zuständigkeit für Klagen des Überweisungsgläubigers auf Leistung der Stammeinlage

Normen:

JN: § 51, § 52, § 92b

Datum, Geschäftszahl:

11. 10. 2001, 1 R 368/01s

OGH:

nicht befasst, rechtskräftig

veröffentlicht in:

 

Leitsatz

Für Klagen des Überweisungsgläubigers auf Leistung noch ausstehender Stammeinlagen ist auch das Gericht jenes Ortes örtlich zuständig, an dem die Gesellschaft ihren Sitz hat.

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