Problem: | Wirkung des Einspruchs auf die im Zahlungsbefehl enthaltene Kostenentscheidung |
Normen: | ZPO: §§ 40 ff, § 452 |
Datum, Geschäftszahl: | 13. 04. 2001, 1 R 18/01w |
OGH: | nicht befasst, rechtskräftig |
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Leitsatz
Jeder Einspruch, also auch ein solcher, der sich bloß gegen einen Teil des Klagebegehrens richtet, setzt die im Zahlungsbefehl enthaltene Kostenentscheidung außer Kraft.

