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1 R 10/00t

1. LfgJänner 2001

Problem:

Notwendigkeit eines Sachverständigenbeweises

Normen:

ABGB: § 914, § 932, § 1167; KSchG: § 31e; ZPO: § 273, §§ 351 ff

Datum, Geschäftszahl:

04. 04. 2000, 1 R 10/00t

OGH:

nicht befasst, rechtskräftig

veröffentlicht in:

 

Leitsatz

Zur Bestimmung des Verkehrswertes der mangelhaften Reiseleistung des Reiseveranstalters bedarf es nach hA keines Sachverständigenbeweises, weil es auf die allgemeine Verkehrsanschauung ankommt und daher nach § 273 ZPO vorzugehen ist.

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